Es stellt sich seit Jahren die Frage, ob die EU-Kommission bereit ist, die Harmonisierung aller Nahrungsergänzungsmittelzutaten aufzugeben. Dazu eine umfangreiche Analyse mit wertvollen Information.
Die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln in der Europäischen Union ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Thema. In den letzten Jahren haben die zuständigen Behörden zunehmend versucht, die Sicherheit und Qualität von Nahrungsergänzungsmitteln zu gewährleisten, was jedoch nicht immer zu einer harmonisierten Herangehensweise geführt hat. Mit den bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 stellt sich die Frage, ob die EU-Kommission bereit ist, ihre Strategie in Bezug auf die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln zu überdenken und eine einheitlichere Vorgehensweise zu verfolgen.
Die Herausforderungen der Botanicals-Regulierung
Einer der Bereiche, in denen die EU-Kommission bislang nur begrenzte Fortschritte erzielt hat, ist die Regulierung von botanischen Inhaltsstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln. Seit mehr als einem Jahrzehnt befinden sich über 2.000 gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu botanischen Zutaten in einem Schwebezustand, da die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) viele dieser Anträge aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Belege abgelehnt hat.
Obwohl die Kommission im Jahr 2020 einen Vorschlag unterbreitete, „traditionelle Verwendung“ als Möglichkeit zur Lösung des Patts zu prüfen, wurde dieses Thema seitdem wieder in den Hintergrund gedrängt. Stattdessen haben einige Mitgliedstaaten eigene, uneinheitliche Positivlisten und Meldevorschriften für botanische Zutaten in Lebensmitteln eingeführt, was zu einer weiteren Fragmentierung des EU-Binnenmarktes führt.
Probiotika: Ein weiteres Regulierungshindernis
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Regulierung von Probiotika in Nahrungsergänzungsmitteln. Obwohl rund ein Drittel der Mitgliedstaaten den Begriff „Probiotikum“ auf Produktetiketten zulassen, betrachtet die Kommission die Verwendung dieses Begriffs nach wie vor als unerlaubte Nährwertangabe. Trotz Aufrufen von Interessengruppen, eine harmonisierte Lösung zu finden, hat die Kommission bislang keine Fortschritte in dieser Frage erzielt.
Die Suche nach einheitlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe
Ein weiteres Beispiel für die mangelnde Harmonisierung ist der Bereich der Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Obwohl die EU-Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel aus dem Jahr 2002 die Festlegung solcher Höchstmengen verlangt, hat die Kommission diese Arbeit bislang nicht abgeschlossen. Stattdessen haben einige Mitgliedstaaten eigene, stark variierende Grenzwerte eingeführt, was die Situation für Hersteller zusätzlich erschwert.
Der Einfluss der Europawahlen 2024
Mit den bevorstehenden Europawahlen im Jahr 2024 besteht nun die Möglichkeit, dass die Prioritäten der EU-Kommission neu ausgerichtet werden. Der derzeitige Präsident der Kommission, Ursula von der Leyen, könnte zwar für eine zweite Amtszeit wiedergewählt werden, doch die Zusammensetzung des Kollegiums der Kommissare wird sich voraussichtlich ändern.
Experten wie Luca Bucchini von Hylobates Consulting sind der Meinung, dass der Ausgang der Wahlen darüber entscheiden wird, ob die Kommission in den kommenden fünf Jahren bis 2029 endlich Fortschritte bei der Harmonisierung der Nahrungsergänzungsmittelregulierung erzielt oder ob sie erneut auf Untätigkeit setzt.
Probiotika: Weiterhin keine EU-weite Lösung in Sicht
Ein Bereich, in dem die Kommission bislang keine Lösung gefunden hat, ist die Verwendung des Begriffs „Probiotikum“ auf Produktetiketten. Obwohl rund ein Drittel der Mitgliedstaaten diesen Begriff bereits zulassen, betrachtet die Kommission die Verwendung nach wie vor als unerlaubte Nährwertangabe.
Interessengruppen wie der Internationale Verband der Probiotika-Industrie (IPA) fordern seit langem eine Überprüfung dieser Position, da sie nicht mehr zeitgemäß sei und für Verwirrung unter den Verbrauchern sorge. Einige Länder wie Italien, Tschechien und Frankreich sind bereits eigene Wege gegangen und haben den Probiotika-Begriff zugelassen. Andere Staaten wie Österreich haben jedoch Bedenken angemeldet und die Kommission aufgefordert, für Klarheit zu sorgen.
Botanicals: Weiterhin Stillstand bei der Gesundheitswerbeaussagen-Bewertung
Auch bei der Regulierung von botanischen Zutaten in Nahrungsergänzungsmitteln ist die Kommission bislang nicht vorangekommen. Seit über einem Jahrzehnt befinden sich mehr als 2.000 gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu Botanicals in einem Schwebezustand, da die EFSA viele Anträge aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Belege abgelehnt hat.
Obwohl die Kommission 2020 vorschlug, „traditionelle Verwendung“ als Möglichkeit zur Lösung des Patts zu prüfen, wurde dieses Thema seitdem wieder in den Hintergrund gedrängt. Stattdessen haben einige Mitgliedstaaten eigene, uneinheitliche Positivlisten und Meldevorschriften für botanische Zutaten eingeführt, was zu einer weiteren Fragmentierung des EU-Binnenmarktes führt.
Vitamin- und Mineralstoff-Höchstmengen: Weiterhin kein EU-weiter Konsens
Ein weiteres Beispiel für die mangelnde Harmonisierung ist der Bereich der Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Obwohl die EU-Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel aus dem Jahr 2002 die Festlegung solcher Höchstmengen verlangt, hat die Kommission diese Arbeit bislang nicht abgeschlossen.
Stattdessen haben einige Mitgliedstaaten eigene, stark variierende Grenzwerte eingeführt. So liegt der Höchstwert für Vitamin B6 in den Niederlanden, Irland und Polen deutlich höher als in Italien oder Frankreich. Mit einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme der EFSA, die den Grenzwert für Vitamin B6 auf 12 mg/Tag senkt, drohen den Herstellern nun massive Änderungen in ihren Rezepturen.
Botanicals, Probiotika und Höchstmengen: Wo steht die EU-Kommission?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU-Kommission in den letzten Jahren nur begrenzte Fortschritte bei der Harmonisierung der Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln erzielt hat. Ob dies an mangelnder Prioritätensetzung oder an anderen Faktoren liegt, ist schwer zu beurteilen.
Mit den bevorstehenden Europawahlen 2024 besteht jedoch die Chance, dass die Kommission ihre Strategie überdenkt und endlich Lösungen für die problematischen Bereiche wie Botanicals, Probiotika und Vitamin-/Mineralstoff-Höchstmengen findet. Andernfalls droht dem Nahrungsergänzungsmittelmarkt in der EU weiterhin eine fragmentierte Regulierungslandschaft, die Hersteller vor große Herausforderungen stellt.
Harmonisierung bleibt eine Herausforderung
Die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln in der Europäischen Union ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Thema. In den letzten Jahren haben die zuständigen Behörden zwar versucht, die Sicherheit und Qualität dieser Produkte zu gewährleisten, doch eine wirklich harmonisierte Herangehensweise ist bislang ausgeblieben.
Ob die EU-Kommission nach den Europawahlen 2024 bereit ist, ihre Strategie zu überdenken und endlich Lösungen für problematische Bereiche wie Botanicals, Probiotika und Vitamin-/Mineralstoff-Höchstmengen zu finden, bleibt abzuwarten. Bis dahin müssen sich Hersteller weiterhin mit einer fragmentierten Regulierungslandschaft in der EU auseinandersetzen.
Die Harmonisierung aller Nahrungsergänzungsmittelzutaten in der EU ist ein ehrgeiziges Ziel, das auf zahlreiche Herausforderungen stößt. Von botanischen Inhaltsstoffen bis hin zu Probiotika und den Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe – die regulatorischen Unterschiede in den Mitgliedstaaten sind vielfältig und komplex. Doch eine vereinheitlichte Regelung könnte nicht nur die Sicherheit und Qualität dieser Produkte verbessern, sondern auch den europäischen Binnenmarkt stärken. Was sind die Hindernisse, und wie könnten sie überwunden werden?
Unser Tipp: Verbraucher sollten sich vor dem Kauf von Nahrungsmitteln über die Inhaltsstoffe und deren gesundheitliche Wirkungen informieren. Nutzen Sie dabei verlässliche Quellen.
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Anfänge der Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln
Die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln begann in der EU bereits in den frühen 2000er Jahren mit der Einführung der EU-Richtlinie 2002/46/EG. Diese Richtlinie legte die Grundlage für die Regulierung von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln. Allerdings wurden andere Inhaltsstoffe, wie botanische Zutaten, zunächst ausgeklammert. Dies führte zu einem Flickenteppich an nationalen Regelungen.
Herausforderungen bei botanischen Inhaltsstoffen
Ein besonders herausfordernder Bereich ist die Regulierung botanischer Inhaltsstoffe. Seit mehr als einem Jahrzehnt befindet sich die Bewertung von über 2.000 gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zu botanischen Zutaten in einem Schwebezustand. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat viele dieser Anträge aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Belege abgelehnt. Daher haben einige Mitgliedstaaten eigene Positivlisten und Meldevorschriften eingeführt, was die Harmonisierung erschwert.
Harmonisierung aller Nahrungsergänzungsmittelzutaten in der EU: Ein weiter Weg
Die Kommission schlug 2020 vor, die „traditionelle Verwendung“ als Möglichkeit zur Lösung dieses Patts zu prüfen. Doch dieser Ansatz wurde wieder in den Hintergrund gedrängt. Angenommen, die EU-Kommission würde dieses Thema erneut aufgreifen, könnte eine einheitliche Regelung entwickelt werden. Allerdings gibt es hier noch viele Hürden zu überwinden.
Regulierung von Probiotika: Uneinheitliche Ansätze
Ähnlich schwierig gestaltet sich die Regulierung von Probiotika. Obwohl rund ein Drittel der Mitgliedstaaten den Begriff „Probiotikum“ auf Produktetiketten zulassen, sieht die Kommission dies weiterhin als unerlaubte Nährwertangabe. Interessengruppen wie der Internationale Verband der Probiotika-Industrie (IPA) fordern seit Langem eine Überprüfung dieser Position. Die unklare Rechtslage führt zu Verwirrung bei den Verbrauchern und einer fragmentierten Marktsituation.
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Einheitliche Regelungen für Nahrungsergänzungsmittelzutaten: Ein notwendiger Schritt
Um den europäischen Binnenmarkt zu stärken, sind einheitliche Regelungen dringend notwendig. Eine harmonisierte Herangehensweise könnte den Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit und Transparenz für Verbraucher erhöhen. Dies würde nicht nur den Herstellern zugutekommen, sondern auch den Verbrauchern, die klarere und zuverlässigere Informationen erhalten würden.
Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe
Ein weiteres Beispiel für die mangelnde Harmonisierung ist der Bereich der Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Obwohl die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 die Festlegung solcher Höchstmengen verlangt, ist die Arbeit daran noch nicht abgeschlossen. Einige Mitgliedstaaten haben daher eigene Grenzwerte eingeführt, die stark variieren. Zum Beispiel liegt der Höchstwert für Vitamin B6 in den Niederlanden, Irland und Polen deutlich höher als in Italien oder Frankreich.
Die EU und die Harmonisierung aller Nahrungsergänzungsmittelzutaten: Ein Balanceakt
Die Harmonisierung aller Zutaten für Nahrungsergänzungsmittel in der EU erfordert eine Balance zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wirtschaftlichen Interessen und Verbraucherschutz. Dies ist keine leichte Aufgabe, da die Interessen der verschiedenen Stakeholder oft gegensätzlich sind. Dennoch ist es wichtig, dass die EU-Kommission einen kohärenten Ansatz entwickelt, um die bestehenden Unterschiede zu überwinden.
Der Einfluss der Europawahlen 2024
Mit den bevorstehenden Europawahlen im Jahr 2024 könnte sich die Prioritätensetzung der EU-Kommission ändern. Der Ausgang der Wahlen wird darüber entscheiden, ob die Kommission in den nächsten Jahren Fortschritte bei der Harmonisierung der Nahrungsergänzungsmittelregulierung erzielt. Eine Neuausrichtung könnte die lang erwarteten Veränderungen bringen.
Unser Tipp: Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln sollten sich regelmäßig über die aktuellen nationalen und EU-weiten Regelungen informieren, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Unser Fazit: Ein fragmentierter Markt
Die Harmonisierung aller Nahrungsergänzungsmittelzutaten in der EU bleibt eine herausfordernde Aufgabe. Die unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten führen zu einem fragmentierten Markt, der sowohl für Hersteller als auch für Verbraucher verwirrend ist. Eine einheitliche Regelung könnte jedoch nicht nur den Handel erleichtern, sondern auch die Sicherheit und Qualität der Produkte erhöhen. Die EU-Kommission steht vor der Aufgabe, die verschiedenen Interessen zu vereinen und eine kohärente Strategie zu entwickeln.
Unser Tipp: Achten Sie auf die Etikettierung und suchen Sie nach Produkten, die den EU-weiten Standards entsprechen, um sicherzugehen, dass Sie qualitativ hochwertige Nahrungsergänzungsmittel erhalten.
Ist die EU-Kommission bereit, die Harmonisierung aller Nahrungsergänzungsmittelzutaten aufzugeben?
Abschließend bleibt zu sagen, dass die Harmonisierung aller Nahrungsergänzungsmittelzutaten in der EU ein langfristiges Ziel ist. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die EU-Kommission die notwendigen Schritte unternimmt, um eine einheitliche und klare Regulierung zu schaffen. Bis dahin müssen sich Hersteller und Verbraucher gleichermaßen auf die bestehenden Unterschiede einstellen und entsprechend handeln. (pressemeldungen.at-Redaktion – Aktualisierung: 05.08.2024 – Foto: AI Generated)