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Abmahnwelle im Internet wegen Überführungskosten

Derzeit ist im Internet eine neue Abmahnwelle zu beobachten. Sie richtet sich vor allem gegen Händlerangebote auf den großen Autobörsen wie mobile und autoscout. Abgemahnt werden Angebote, deren Endpreise keine Überführungskosten enthalten. Schützenhilfe bekommen die Abmahner von der Justiz.

So heißt es zum Beispiel in einem Beschluss des Landgerichts München II vom 19.7.2006: „Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verboten, im Internethandel Kraftfahrzeuge anzubieten mit Endpreisen, die die Überführungskosten nicht enthalten.“ (AZ 1HK O 4077/06)

Nicht betroffen von der Abmahnwelle sind übrigens die Anbieter auf der Autobörse www.euro-car-market.de sowie www.eln.de. Dort achten die Betreiber schon seit Jahren darauf, dass die Überführungskosten im Endpreis enthalten sein müssen.

Aussender:
Walter Schiel
S&S Internet Systeme GmbH
Urftstraße 64, D-41239 Mönchengladbach
Tel: 02166-391 792
Fax: 02166-391 794
Mail: Walter.Schiel@ssis.de
www.ssis.de

(2006-07-31)

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