Während der Arbeitszeit zum Arzt? Wie sieht es mit Lohn oder Gehalt aus? Muss man Arzttermine in der Freizeit absolivieren oder geht das auch während der Arbeit? Wir liefern Informationen und Hintergründe zu diesem Thema.
Lesen Sie in diesem Artikel, wie es bezüglich einer Arbeitsverhinderung im Zusammenhang mit einem Arztbesuch aussieht.
An sich hat man als Dienstnehmer ja immer das Problem, dass Arztbesuche meistens genau dann nötig sind, wenn man arbeiten muss. Gerade bei einer Vollzeittätigkeit ist es nicht so einfach, jederzeit zum Doktor zu können. Andererseits möchte man aber auch nicht unbedingt die knappe Freizeit dafür aufwenden. Außerdem bieten nur vergleichsweise wenige Ärzte Termine am Abend oder am Wochenende an. Auch der Gang in die Notaufnahme ist in Zeiten knapper Spitalsbudgets und aufgrund der dort möglichen Versorgung nicht der optimale Weg.
Während der Arbeitszeit zum Arzt in Österreich
Bitte beachten Sie, dass hier die Situation in Österreich wiedergegeben wird. Informationen für Deutschland finden Sie weiter unten in unserem Beitrag.
Wie sieht es konkret mit dem Arztbesuch während der Arbeitszeit aus?
Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen den Regelungen für Arbeiter und Angestellte.
Angestellte erhalten grundsätzlich bei notwendigen ärztlichen Untersuchungen Ihr Gehalt bezahlt und müssen also nicht extra unbezahlten Urlaub dafür nehmen.
Arbeiter müssen in Sachen Arztbesuch den gültigen Kollektivvertrag prüfen, denn es gibt durchaus Regelungen, wo dieser nicht vom Dienstgeber bezahlt wird.
Übrigens: Wer Gleitzeit hat, kann im Rahmen der sonst üblichen Rahmenarbeitszeiten ebenfalls den Termin beim Arzt entsprechend vergütet bekommen. Bei einer Teilzeittätigkeit kann der Dienstgeber durchaus verlangen, dass der Erweis erbracht wird, dass der Arzt nicht doch einen Termin in der Freizeit anbieten könnte.
Unser Tipp: Nur akute Termine während der Arbeitszeit wahrnehmen!
An sich sollte man Doktorbesuche in der Freizeit absolvieren, wenn es sich nicht gerade um einen Notfall handelt. Das gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen oder ähnliches. Allerdings könnte man dem Arbeitgeber gegenüber argumentieren, dass man ja den Gesundheitszustand erhalten möchte und etwa ein Zahn- oder Augenarzttermin alle paar Monate durchaus gerechtfertigt erscheint. In der Praxis gibt es einen gewissen Ermessensspielraum und wer nicht laufend zum Doktor rennt, wird mit den Vorgesetzten normalerweise keine Schwierigkeiten haben. Vor allem, wenn man nach der Behandlung nicht arbeitsfähig ist, sollte man dies dem Chef im Idealfall vor dem Termin mitteilen.
Die Handhabung des Themas in der Praxis
Wenn Sie eine akute Erkrankung haben, also beispielsweise eine Grippe, dann können Sie selbstverständlich jederzeit zum Arzt gehen. Vergessen Sie dabei nicht, dass Sie für Ihren Dienstgeber eine Bescheinigung mitnehmen. Denken Sie außerdem daran, eine Krankmeldung zu übermitteln, wenn Sie nach dem Termin beim behandelnden Doktor oder im Spital nicht mehr arbeiten können. Es gehört übrigens zum guten Ton, dass man sich direkt und unverzüglich (zum Beispiel telefonisch) krank meldet und nicht nur lapidar die Bescheinigung per Post schickt!
Achtung: Informieren Sie den behandelnden Arzt (sofern er nicht ohnehin danach fragt!) warum Sie eine Behandlung benötigen. Wenn es sich beispielsweise um einen Arbeitsunfall handelt, ist dies durchaus relevanter als eine Verletzung aus dem Freizeitbereich.
Der Besuch beim Schönheitschirurgen
Eine Schwierigkeit ist, dass es Arztbesuche geben kann, die eher der Privatsphäre zuzurechnen sind und nicht kassenärztlich gedeckt sind. Denken Sie diesbezüglich zum Beispiel an einen chirurgischen Eingriff bei einem Beauty-Doc, der sicher nur wenig mit einer akuten Erkrankung zu tun hat. Hier sollte man unbedingt vor der Terminvereinbarung mit dem Dienstgeber reden, denn im ungünstigsten Fall handelt man sich Probleme ein, wenn der Chef den Gang zum Arzt nicht akzeptiert. Es könnte nämlich ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst vorliegen, also sogar ein unentschuldigtes Nichterscheinen. Dieses würde im ungünstigsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen. Gerade wenn man als Dienstnehmer keine ganz reine Weste besitzt, handelt man sich eventuell große Scherereien ein.
Weitere Informationen zu Dienstverhinderungen
Konkret ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer (also Arbeiter oder Angestellter) unter gewissen Bedingungen das Entgelt fortzuzahlen, also trotz einer Dienstverhinderung für Lohn bzw. Gehalt aufzukommen. Das betrifft vor allem Krankenstände und eben die damit verbundenen Arztbesuche. Anders sieht es bei reinen Dienstfreistellungen aus, etwa für ehrenamtliche Mitglieder von Rettungsorganisationen, die zum Beispiel bei einer Naturkatastrophe helfen.
Gerade bei triftigen Gründen für eine Arbeitsverhinderung gibt es gesetzliche Vorgaben, die vom Dienstgeber beachtet werden wüssen. So bekommt man natürlich bei einem Todesfall eines näheren Verwandten frei oder bei einer Geburt.
Alternativ ist der gesetzliche Urlaub eine Möglichkeit, gewisse Termine zu absolvieren. Die Regelungen dafür sind im Kollektivvertrag angeführt. Gerade wenn es sich um längere Aufenthalte (zum Beispiel in einer Schönheitsklinik) handelt und nicht nur kurze Zeit beim Arzt, sind diese häufig nicht dringend notwendig und können also in die Privatsphäre abgeschoben werden. Es wäre hier dem Arbeitgeber nicht zumutbar, dass er den Arbeitsausfall übernimmt. Dann ist es durchaus sinnvoll, unbezahlten Urlaub zu nehmen, wobei allerdings eine möglichst gute terminliche Abstimmung mit den Vorgesetzten angebracht ist.
Soweit unsere Zusammenfassung mit Infos zum Thema. Wir möchten Ihnen aber in jedem Fall eine Rücksprache mit Ihrem Betriebsrat oder der Arbeiterkammer raten, sofern Unklarheiten in Ihrem persönlichen Einzelfall vorliegen. Denn das Gesetz kann nicht alle möglichen Varianten auflisten, die sich im Zusammenhang mit einem Arztbesuch während der Arbeitszeit ergeben.
(Verfasser: pressemeldungen.at-Redaktion – Erstveröffentlichung/Stand: 12. Dezember 2013 – Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen können.)
Während der Arbeitszeit zum Arzt in Österreich
Stellen Sie sich vor: Es ist ein normaler Arbeitstag, aber plötzlich haben Sie akute Zahnschmerzen. Was tun, wenn der nächste Arztbesuch unumgänglich ist? Darf man in Österreich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen? Genau diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer. Obwohl die österreichischen Regelungen in vielen Bereichen des Arbeitsrechts klar definiert sind, gibt es bei Arztbesuchen während der Arbeitszeit immer wieder Unsicherheiten.
Doch ist ein solcher Besuch während der Arbeitszeit wirklich erlaubt oder müssen Sie dafür Ihre Mittagspause nutzen? Die Antwort darauf ist ebenso wichtig wie komplex. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die rechtlichen Grundlagen und geben nützliche Tipps für Arbeitnehmer, die vor einer medizinischen Notwendigkeit während der Arbeitszeit stehen.
Rechte von Arbeitnehmern: Die Grundlage für Arztbesuche
In Österreich ist es grundsätzlich so geregelt, dass Arbeitnehmer im Falle eines dringenden Arztbesuchs während der Arbeitszeit Anspruch auf Freistellung haben. Allerdings gibt es einige Details, die Sie beachten sollten. Eine solche Freistellung ist nicht bedingungslos – sie ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann. Insbesondere für Routinekontrollen oder Kontrolltermine wird in der Regel erwartet, dass diese nach Feierabend oder vor Arbeitsbeginn wahrgenommen werden.
Aber wie sieht es bei akuten Erkrankungen aus? Nehmen wir an, Sie haben plötzlich starke Schmerzen oder einen anderen medizinischen Notfall. In diesem Fall darf Ihr Arbeitgeber Ihnen den Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht verwehren. Es wäre unzumutbar, auf den Feierabend zu warten, wenn die medizinische Versorgung dringend notwendig ist.
Zum Arzt während der Arbeitszeit: Was erlaubt ist
Neben der Dringlichkeit spielt auch der Beruf eine entscheidende Rolle. Arbeiten Sie beispielsweise im Schichtdienst oder in einem Bereich mit stark schwankenden Arbeitszeiten, könnte es nahezu unmöglich sein, einen Termin außerhalb Ihrer Arbeitszeit zu finden. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen Verständnis zeigen und flexibel auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer eingehen. Hier greift das österreichische Arbeitsrecht, das dem Arbeitnehmer bestimmte Rechte zugesteht.
Im Falle eines geplanten Termins, wie etwa einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung, könnte es allerdings anders aussehen. Arbeitgeber dürfen erwarten, dass diese Termine in der Freizeit organisiert werden. Nur wenn dies nachweislich nicht möglich ist, kann der Termin während der Arbeitszeit stattfinden. Dabei ist immer eine Abwägung der Interessen notwendig, sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Unser Tipp: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über den geplanten Arztbesuch und erklären Sie, warum der Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann. Transparenz hilft oft, Missverständnisse zu vermeiden.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz?
Das österreichische Arbeitszeitgesetz regelt die Rahmenbedingungen für Freistellungen sehr genau. Es besagt, dass Arbeitnehmer bei dringenden medizinischen Notfällen, die nicht aufschiebbar sind, während der Arbeitszeit den Arzt aufsuchen dürfen, ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen. Dies gilt für Arbeitnehmer in allen Branchen, egal ob Büroangestellter oder Handwerker.
Darüber hinaus gibt es Regelungen, die den Arbeitnehmer schützen. Der Arztbesuch darf beispielsweise nicht zum Anlass genommen werden, dem Arbeitnehmer daraus Nachteile im Beruf zu verschaffen. Weder dürfen Überstunden erzwungen noch Gehaltskürzungen vorgenommen werden. Allerdings sollte der Arbeitnehmer stets den Nachweis erbringen, dass der Arztbesuch notwendig und nicht vermeidbar war. Ein kurzes Attest oder eine Bestätigung des Arztes reicht in der Regel aus.
Pflichten der Arbeitnehmer
Nun stellt sich die Frage: Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer? Ganz wichtig ist hier die Transparenz. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig und offen über den bevorstehenden Arztbesuch. Ein unvorhergesehener Notfall ist eine Sache, aber geplante Untersuchungen oder Kontrollbesuche sollten immer vorab kommuniziert werden. Arbeitgeber müssen sich auf die Abwesenheit einstellen können, insbesondere in Berufen, in denen der Ausfall eines Mitarbeiters direkte Auswirkungen auf den Betriebsablauf hat.
Ein weiteres, oft übersehenes Detail: Arbeitnehmer sind auch verpflichtet, den Arztbesuch so kurz wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass Sie keine längeren Pausen oder private Erledigungen damit verbinden dürfen. Eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz sollte ausschließlich dem medizinischen Zweck dienen.
Unser Tipp: Achten Sie darauf, den Arztbesuch nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Ihr Arbeitgeber hat das Recht, zu verlangen, dass Sie nach dem Termin sofort wieder zur Arbeit zurückkehren.
Besondere Situationen: Was ist im Krankheitsfall?
Eine spezielle Situation stellt der Krankheitsfall dar. Wenn Sie erkranken und deswegen nicht arbeitsfähig sind, greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aber wie verhält es sich, wenn Sie sich während der Arbeitszeit zum Arzt begeben, ohne krankgeschrieben zu sein? Die Antwort liegt in der Art des Arztbesuchs.
Handelt es sich um eine Behandlung, die zur Vorbeugung einer längeren Erkrankung notwendig ist, sind Sie berechtigt, den Arzttermin wahrzunehmen. Beispiel: Sie haben beginnende Zahnschmerzen und begeben sich rechtzeitig in ärztliche Behandlung, um Schlimmeres zu verhindern. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen diesen Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht verweigern, da er dazu dient, eine längere Ausfallzeit zu vermeiden.
Was Sie beachten sollten
Abgesehen von den allgemeinen Regelungen gibt es auch branchenspezifische Unterschiede. In einigen Branchen gelten Tarifverträge, die detailliertere Regelungen enthalten. Diese können sowohl vorteilhafter als auch strenger sein. Es lohnt sich daher, sich mit den jeweils geltenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vertraut zu machen.
Eines bleibt aber in jedem Fall gleich: Der Arztbesuch sollte stets transparent und gut kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag besondere Regelungen für Arztbesuche während der Arbeitszeit vermerkt sind. Oft ist dies klar geregelt, was Ihnen viel Unsicherheit erspart. Informationen dazu gibt es zum Beispiel bei der Arbeiterkammer.
Rechte und Pflichten für Arztbesuche während der Dienstzeit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie als Arbeitnehmer in Österreich das Recht haben, in dringenden Fällen während der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen. Dennoch sollten Sie stets beachten, dass dieses Recht nicht bedingungslos ist. Klären Sie rechtzeitig, ob der Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich wäre, und informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über den bevorstehenden Besuch.
Schließlich ist es wichtig, sich sowohl an die Regeln des Unternehmens als auch an gesetzliche Vorgaben zu halten. Dies sorgt nicht nur für eine reibungslose Zusammenarbeit, sondern schützt Sie auch vor möglichen Konsequenzen.
Was ist in Österreich möglich?
Im Wesentlichen hängt es von der Dringlichkeit und der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob Sie den Arzttermin während der Arbeitszeit wahrnehmen dürfen. Die Regelungen in Österreich sind klar: Notfälle dürfen nicht aufgeschoben werden, geplante Termine jedoch schon. Wenn Sie sich an diese Grundsätze halten, vermeiden Sie Probleme und sichern sich gleichzeitig Ihr Recht auf medizinische Versorgung.
Während der Arbeitszeit zum Arzt in Deutschland
Wer in Deutschland während der Arbeitszeit zum Arzt gehen muss, stellt sich oft die Frage, wie das gesetzlich geregelt ist. Darf man einfach den Arbeitsplatz verlassen, um einen Arzttermin wahrzunehmen, oder muss dafür Urlaub genommen werden? Diese Fragen beschäftigen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, besonders wenn es um dringende medizinische Angelegenheiten geht, die nicht in der Freizeit erledigt werden können. Aber was genau sagt das deutsche Arbeitsrecht dazu?
Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Arbeitnehmer haben eine Arbeitspflicht und Arbeitgeber erwarten, dass diese eingehalten wird. Doch wie verhält es sich, wenn plötzlich gesundheitliche Probleme auftreten? Muss man vorher den Chef informieren, oder reicht eine spätere Entschuldigung? Hierzu gibt es klare Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 616 BGB legt fest, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, wenn sie „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden verhindert“ sind.
Das bedeutet: Muss jemand während der Arbeitszeit zum Arzt, weil ein Termin unumgänglich ist und nicht in die Freizeit gelegt werden kann, besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt. Es gibt diverse Feinheiten, auf die man achten sollte, und nicht jeder Termin beim Arzt fällt automatisch unter diesen Paragrafen.
Wann ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt?
Die Faustregel lautet: Arzttermine sollten nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeiten gelegt werden. Doch was ist, wenn dies nicht möglich ist? Beispielsweise bei Fachärzten oder dringenden medizinischen Untersuchungen wie Blutabnahmen, die nur morgens durchgeführt werden können? In solchen Fällen dürfen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Doch Achtung: Es handelt sich hier nicht um einen Freifahrtschein.
Unser Tipp: Besprechen Sie den Termin im Voraus mit Ihrem Vorgesetzten. Eine offene Kommunikation beugt Missverständnissen vor und schafft Vertrauen. Auch wenn Sie rein rechtlich im Recht sind, ist eine frühzeitige Ankündigung ratsam.
Ein entscheidender Punkt ist außerdem die Dringlichkeit. Handelt es sich um eine akute Erkrankung oder einen Notfall, so greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig ist. Bei regulären Kontrolluntersuchungen oder planbaren Vorsorgeuntersuchungen hingegen müssen die Termine nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit liegen.
Welche Unterschiede bestehen je nach Arbeitsvertrag?
Doch nicht in jedem Fall ist der Anspruch auf bezahlte Freistellung gleich geregelt. Während der Arbeitszeit zum Arzt in Deutschland zu gehen, hängt auch von den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Manche Arbeitsverträge enthalten klare Regelungen, die festlegen, ob und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer für Arztbesuche freigestellt werden. Fehlt eine solche Regelung, kommt es auf die betriebliche Praxis an. Hier gilt: Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Arbeitnehmer den Termin außerhalb der Arbeitszeit legt, sofern dies möglich ist.
Unser Tipp: Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder erkundigen Sie sich beim Betriebsrat. Oft gibt es betriebsinterne Regelungen, die Ihnen weiterhelfen können.
Es gibt jedoch auch Grenzen: Der Arbeitgeber darf nicht pauschal jede Freistellung für Arztbesuche verweigern. Ist ein Termin dringend erforderlich und lässt sich nicht verschieben, hat der Arbeitnehmer das Recht, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. In diesem Fall ist die Lohnfortzahlung rechtlich abgesichert.
Wann ist ein Attest erforderlich?
Viele Arbeitgeber verlangen, dass ein ärztliches Attest vorgelegt wird, sobald ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen muss. Doch wann ist dies wirklich notwendig? Bei akuten Krankheitsfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, ist ein ärztliches Attest nach spätestens drei Tagen erforderlich. Allerdings können Arbeitgeber auch früher ein Attest verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer die Situation ausnutzt. Insbesondere bei häufigen oder sehr langen Arztbesuchen könnte der Arbeitgeber skeptisch werden.
Das Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Betriebsvereinbarung
Arbeitsrechtlich ist die Lage klar geregelt, doch die Realität in den Unternehmen sieht mitunter anders aus. Während der Arbeitszeit zum Arzt in Deutschland zu gehen, kann je nach Betriebsvereinbarung unterschiedlich gehandhabt werden. Viele Unternehmen ermöglichen flexible Arbeitszeiten oder Gleitzeitregelungen, wodurch Arztbesuche außerhalb der Kernarbeitszeit gelegt werden können. So können Arbeitnehmer ihren Arztbesuch vor oder nach der Kernzeit erledigen, ohne dass die Arbeitszeit darunter leidet.
In Tarifverträgen sind häufig detailliertere Regelungen enthalten, die festlegen, wie Arztbesuche während der Arbeitszeit zu handhaben sind. Arbeitnehmer, die in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, sollten sich daher mit den jeweiligen Bestimmungen vertraut machen. Hier kann es deutliche Unterschiede geben, sowohl in Bezug auf die Freistellung als auch auf die Lohnfortzahlung.
Konkrete Tipps: Was Sie beachten sollten
Wenn Sie während der Arbeitszeit zum Arzt in Deutschland gehen müssen, gibt es einige Verhaltensregeln, die Ihnen helfen können, unangenehme Situationen zu vermeiden:
Unser Tipp: Versuchen Sie, Arzttermine, soweit möglich, im Voraus zu planen und Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. Bei Notfällen sollten Sie jedoch nicht zögern, den Termin sofort wahrzunehmen. Bei geplanten Arztbesuchen kann es sinnvoll sein, flexible Arbeitszeitmodelle zu nutzen.
Einer der häufigsten Streitpunkte ist die Frage, ob der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den Grund des Arztbesuchs informieren muss. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Details über seine Erkrankung preiszugeben. Es reicht aus, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ein medizinischer Termin ansteht. Der Grund bleibt vertraulich zwischen Ihnen und Ihrem Arzt.
Abschließend: Ist der Arztbesuch während der Arbeitszeit eine Grauzone?
Ist das Thema Arztbesuche während der Arbeitszeit in Deutschland also eine rechtliche Grauzone? Nicht unbedingt. Die gesetzlichen Regelungen sind klar, auch wenn es in der Praxis hin und wieder zu Unsicherheiten kommt. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und die jeweiligen Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag berücksichtigen. Der Arztbesuch während der Arbeitszeit ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sollte aber immer in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Abschließend lässt sich sagen, dass ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Grundlage für eine stressfreie Handhabung von Arztbesuchen während der Arbeitszeit bildet. (Aktualisierung: 10.09.2024 – Illustration: AI Generated)