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Wer hat Angst vor der KSK?


Immer mehr Unternehmen von Nachzahlungen betroffen

In den letzten Monaten bekamen immer mehr Kommunikationsverantwortliche Post von der Künstlersozialkasse (KSK). Der Inhalt: Die Unternehmen sollen zahlen, teilweise hohe Summen. Die nahezu unbekannte KSK fordert Geld von Unternehmen, die mit selbstständigen Kreativen zusammenarbeiten oder gearbeitet haben. Die Verantwortlichen reagieren oft überrascht, zweifeln die Rechtmäßigkeit der Forderungen an. ofischer communication, die Kölner PR-Agentur und Spezialist für Emotionale Public Relations für erklärungsbedürftige Themen™, beleuchtet das heftig diskutierte Thema.

Die Künstlersozialversicherung mit Sitz in Wilhelmshaven entstand 1983. Sie ermöglicht es, selbstständigen Künstlern/Publizisten den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung zu erhalten und subventionieren diese. Die Kreativen müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge an die Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung selbst tragen. Die andere Hälfte zahlt der Bund sowie Unternehmen, die autonome künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Anzahl der KSK-Versicherten steigt seit Jahren. Gleichzeitig sinkt die der gemeldeten, abgabepflichtigen Unternehmen. Jetzt fordern die Beamten Nachzahlungen. Doch wie ist diese prekäre Situation entstanden? Viele Unternehmen sind nicht gemeldet, weil sie erst zu spät oder noch gar nicht von der KSK erfahren haben. Selbst für Steuerberater und Anwälte ist dieses Gebiet oft noch unbekanntes Terrain. Dr. Ulrich Soénius, Mitglied der Geschäftsführung der IHK Köln und zuständig für den Kulturbereich, meint: "Natürlich müssen Unternehmen geltendes Recht befolgen. Aber politisch ist es doch sehr fragwürdig, dass mit der Künstlersozialversicherung ein Sonderstatus geschaffen wurde. Für Dienstleistungen anderer Freiberufler (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare) zahlen Unternehmen auch keine Zwangsabgabe zu deren Sozialversicherung."

Nur für die juristischen Personen unter den Kreativen wird kein Beitrag fällig
In die Künstlersozialkasse können Künstler und Publizisten eintreten, ebenso Fotografen, Schriftsteller und Journalisten. Unternehmen müssen Abgaben leisten, wenn sie einen solchen selbstständigen Kreativen beauftragen. Selbst dann, wenn dieser nicht in der KSK versichert ist. "Abgabepflichtige Unternehmer müssen an die KSK sogar monatliche Vorauszahlungen leisten", pointiert Oliver Fischer, Geschäftsführer von ofischer communication. "Zusätzlich ist jeder Auftraggeber verpflichtet, einmal im Jahr eigenständig alle gezahlten Kreativhonorare zu melden." Private Unternehmen und Betriebe sind ebenso abgabepflichtig wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Vereine und andere Personengemeinschaften. Der Abgabesatz für das Jahr 2006 beträgt 5,3 Prozent. Der Abgabesatz wird immer im Herbst von der KSK festgelegt. Einzige Ausnahme: Für Aufträge an juristische Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH) oder öffentlichen Rechts (z. B. Stiftungen) werden keine Abgaben fällig.

Gesetzliche Meldepflicht und Bußgeld
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht zu KSK-relevanten Honoraren an Kreative. Wer diese nicht ernst nimmt und von der KSK aufgespürt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Die Unternehmer sollten sich freiwillig anmelden und die aufgeforderten Zahlungen leisten, denn auf Dauer können sie sich nicht entziehen, es wird sonst irgendwann nur noch problematischer“, rät Heinrich Bleicher-Nagelsmann von der Bundesverwaltung Kunst und Kultur Ver.di.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Wen die KSK aufspürt oder wer sich eigenständig anmeldet, muss rückwirkend die Abgaben für die vergangenen fünf Kalenderjahre erstatten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die sehr viel mit freien Kreativen arbeiten, sind teilweise außer Stande die geforderten Abgaben aufzubringen. Einziger Ausweg: die Insolvenz. So war es auch um ein Unternehmen aus Süddeutschland geschehen, das Therapiemittel für Sprachtherapeuten entwickelt und produzierte. Obwohl dem Unternehmer die KSK nicht bekannt war, musste er nachzahlen. Mittlerweile existiert das Unternehmen nicht mehr.

Abdruck honorarfrei. Bei Veröffentlichung würden wir uns über ein Belegexemplar freuen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Annika Jansen
ofischer communication GmbH
Schanzenstr. 7, 51063 Köln
Tel.: +49(0)700-77 111 888 // +49(0)221-98 51 01 90
Fax: +49(0)700-77 111 888 // +49(0)221-98 51 01 99

presse@ofischer.com
www.ofischer.com

(2006-08-03)


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