Ein Energethiker darf nach dem österreichischen Gewerberecht folgende Tätigkeiten ausüben.
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels
Bachblüten, Biofeedback oder Bioresonanz, Cranio Sacral Balancing, Auswahl von Farben, Düften,
Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen, Musik, kinesiologischer Methoden, Aura-Interpretation,
Einrichtungsberatung unter radiästhetischen Grundsätzen unter Einbeziehung von Feng Shui,
Magnetfeldanwendung mit Ausnahme der den Ärzten vorbehaltenen Magnetfeldtherapie, durch
Sanfte ...
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