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Kinderpornographie-Fall R. Kelly: Viele Fragen bleiben offen!

R. Kelly Faler Beigeschmack bei R. Kelly-Freispruch!

15.06.2008 – Es hatte sechs Jahre gedauert, bis Pop-Superstar R. Kelly wegen der gegen ihn erhobenen Kinderpornografie-Vorwürfe vor Gericht kam, es dauerte jedoch nur wenige Tage, bis der Sänger in allen Anklagepunkten freigesprochen wurde. Allerdings bleiben etliche Fragen ungeklärt.

Zum Hintergrund: Der heute 41 Jahre alte dreifache Familienvater war vor Jahren beschuldigt worden, mit einer damals 13jährigen ein rund halbstündiges intimes Video gedreht zu haben. Dazu gab es jedoch von dem mutmaßlichen Opfer keine Aussage und die Anklage fußte lediglich auf Freundinnen des Mädchens, die sie auf dem Band wiedererkannt haben wollen. Der Angeklagte stritt sämtliche diesbezüglichen Vorwürfe ab und erklärte, er sie nicht auf dem Tape zu sehen. Er konnte auch von der 12köpfigen Jury (9 Männer und 3 Frauen) nicht eindeutig identifiziert werden, da er offenbar nicht über ein Muttermal verfügte, das auf dem Video erkennbar war. Allerdings kann man diese ja leicht per Laser entfernen lassen …

Der fale Beigeschmack in diesem Freispruch ist die Tatsache, dass R. Kelly bereits MEHRFACH wegen ähnlicher Fälle polizeilich verhört wurde. Abgesehen von einer ungültigen Ehe mit der damals erst 15 Jahre alten Sängerin Aaliyah gab es bereits im Jahr 1991 Vorwürfe im Zusammenhang mit Minderjährigen: Drei junge Frauen reichten Klage gegen den Star ein und eine davon erklärte, dass sie als damals 16jährige von R. Kelly sogar schwanger geworden sei und er sie zu einer Abtreibung gezwungen habe.

Durch den Freispruch im Fall des vorliegenden Videos aus dem Jahr 2002 kommen ältere, ungeklärte Fälle ans Tageslicht: So wurden bei R. Kelly während einer Polizeikontrolle Fotos von ihm und einer Minderjährigen auf seiner Digitalkamera entdeckt, wobei hier eindeutig Sex zu sehen gewesen sein soll. Da das Material jedoch aus einer nicht genehmigten Durchsuchung stammte, konnte es vor Gericht nicht ausgewertet werden. Eine diesbezügliche gerichtliche Verfolgung war unmöglich!

Die Anklage im aktuellen Fall gegen R. Kelly wurde übrigens zurückgestuft, weil der Mann auf dem Video offenbar keinen Verkehr mit dem Mädchen hatte. Der Sänger gab sich nach der Urteilsverkündung zugeknöpft, freute sich jedoch sichtlich über den Ausgang der Verhandlung. Nun will er sich auf sein demächst erscheinendes, neues Album konzentrieren.  

Was bleibt ist die Tatsache, dass offenbar R. Kelly eine eindeutige pädophile Neigung hat, die Gerichte jedoch – ähnlich wie bei Michael Jackson – machtlos sind.

(c) pressemeldungen.at – Cover (c) Amazon