Direktkandidat im Wahlkreis 177 Wetterau, zur Bundestagswahl 2009!
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Nun beginnt der Wahlkampf, die Parteien versprechen viel, investieren in Werbung und belügen das Volk! Sparen sie sich den Wahlkampf, es glaubt Ihnen niemand mehr! Kein Abgeordneter muss das Volk vertreten, sondern ist nur seinem Gewissen, unterworfen so beschrieben im Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Parteien dürfen Ihnen alles versprechen und brauchen nichts zu halten! Sie möchten nur Ihre Stimme und sonst nichts! Erinnern wir uns an den Spruch: „Die Renten sind sicher“, wie wahr aber über die Höhe gab es keine Aussage!
Artikel 20 des Grundgesetzes
(1) Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Eine Änderung der Artikel 1 – 20 des Grundgesetzes ist nach Artikel 79 Absatz 3 nicht möglich.
Es gibt einen Fraktionszwang. Die Abgeordneten müssen nach dem Willen ihrer Partei entscheiden, nach der Industrielobby und nach dem Willen der Großspender. Kein Abgeordneter ist frei in seinen Entscheidungen, sonst droht Ihnen ein Parteiausschlussverfahren.
Gemäß Artikel 79 Absatz 2, des Grundgesetzes, wäre hier mit einer 2/3 Mehrheit eine Änderung, des Artikels 38 Absatz 1, des Grundgesetzes notwendig! Hier müsste der Satz: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ geändert werden!
Eine Änderung zu folgendem Wortlaut würde der Demokratie und dem Mitspracherecht mehr dienen: Sie sind Vertreter des Volkes und sind an Aufträge und Weisungen des Volkes, gemäß Artikel 20 Absatz 2, des Grundgesetzes gebunden: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, in dem die, grundlegenden Entscheidungen erst durch einen Volksentscheid beschlossen werden dürfen. Die Abgeordneten sind für ihre Entscheidungen persönlich mithaftbar. Das nähere bestimmt ein zusätzliches Gesetz.
Manuel Hachenburger
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