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Unterschiedliche Gebäudeteile…wie wird das Baujahr festgelegt?

Wie sieht es prinzipiell aus wenn ein Haus aus verschiedenen Teilen mit unterschiedlichem Alter besteht – inwiefern hat das einen Einfluss auf den Energieausweis?

Die Frage ist relativ einfach zu beantworten.
Ist das Haus im nachhinein noch ausgebaut bzw. maßgeblich saniert worden, dann zählt als Baujahr im Sinne der Zuordnung zum Energieausweis das Jahr der LETZTEN Sanierung bzw. des Ausbaus.
Als maßgeblich würde ich Umbauten ansehen, für die ein Bauantrag bzw. eine Bauanzeige erforderlich war. Dann wäre auch ein Nachweis vorhanden.
Im Falle einer Sanierung sollte diese schon umfassend sein, also über einen Fensterwechsel hinausgehen.
In Ihrem Fall wäre also das Baujahr des jüngsten Gebäuteteils als Grundlage zu nehmen. Letztlich ausschlaggebend für die Frage der Wahlfreiheit zwischen den Ausweisarten ist der erreichte Sanierungsstandard. Ein vor 1977 errichtetes Gebäude mit weniger als 5 WE bleibt nur dann wahlfrei, wenn es nachfolgend so saniert wurde, dass es mindestens den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Die Anforderungen sind allerdings nicht sonderlich hoch. Ich bin gerade dabei, einen entsprechenden Kurzcheck zu entwickeln.

weitere Informationen unter:

www.energiepass.wordpress.com

Autor: energiepass Datum: Dez 2008 Stichworte: 1977, anbau, Baujahr, DENA, energieausweis, energiepass, enev, faq, festlegen, gebäudeteil, Sanierung, wahlfreiheit
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